Im Interesse der Patientinnen und Patienten: Medizinrecht und Arzthaftung

Bosnien und Herzegowina

Am 9. September 2022 veranstaltete das Zentrum für die Edukation der Richter und Staatsanwälte der Föderation Bosnien und Herzegowina in Zusammenarbeit mit der IRZ ein Online-Seminar für Richterinnen und Richter zum Thema Medizin- und Arzthaftungsrecht.

Referierende waren mit Prof. Dr. Jozo Čizmić von der Jurisischen Fakultät in Split, Kroatien und Prof. Dr. Amila Ferhatović, Sarajevo zwei Fachleute, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse, wissenschaftlichen Tätigkeit und verschiedener Forschungsaufenthalte umfassend auf die einschlägige deutsche Rechtsprechung eingingen. Diese dient als Orientierung in dem Bereich Medizin- und Arzthaftungsrecht – zwei Rechtsgebiete, die in Bosnien und Herzegowina erst langsam praktische Bedeutung gewinnen.

Aufklärungs- und Dokumentationspflicht, Sorgfaltspflichtverletzungen und Fragen der Beweislast standen im Fokus der Veranstaltung. Außerdem wurde auf europarechtliche Vorgaben eingegangen.

Prof. Dr. Ferhatovic stellte auch arzthaftungsrechtliche Entscheidungen in Bosnien und Herzegowina vor und wies darauf hin, dass Schulungen der Anwaltschaft in Medizin- und Arzthaftungsrecht notwendig wären, da viele Patientinnen und Patienten wegen unzureichender Kenntnisse ihrer Anwältinnen und Anwälte Ansprüche nicht geltend machen würden.  

Insgesamt zeichneten die vorgestellten Fälle aus der zivil- und strafrechtlichen Praxis ein eindrucksvolles Bild auch der Missstände im Gesundheitswesen des Landes, zu deren Beseitigung die Justiz durch eine konsequente und einheitliche Rechtsprechung beitragen kann.