Verfassungsrechtliche Tagung zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Seminar in Amman „Vorrang der Verfassung und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Mechanismus zur Kontrolle staatlichen Handelns“
Seminar in Amman „Vorrang der Verfassung und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Mechanismus zur Kontrolle staatlichen Handelns“
Jordanien

Am 23. September 2024 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem jordanischen Verfassungsgericht eine Fachtagung zum Thema Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit dem Eingriffe des Staates in Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingegrenzt werden.

Ziel der Veranstaltung war es u. a. die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit in Jordanien zu stärken und so mittelfristig das Vertrauen der Gesellschaft in die Justiz und insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit zu stärken.  

Winfried Schubert, ehemaliger Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, präsentierte in seinem Vortrag die Entwicklungen in der deutschen Verfassungsrechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Er verdeutlichte, wie dieses Prinzip als Leitlinie für die rechtliche Prüfung staatlicher Eingriffe dient und internationale Beachtung findet.

Der Generalsekretär des jordanischen Verfassungsgerichtes Dr. Masaadeh, Richter am jordanischen Verfassungsgericht, hob in seinem Beitrag die Stabilität der seit 1952 geltenden Verfassung hervor, die durch die Gründung des Verfassungsgerichts im Jahr 2012 geschützt wird. Er erläuterte insbesondere das zweistufige Rechtsbeschwerdesystem in Jordanien und die Funktion des Verfassungsgerichts als Normkontrollorgan.

Ein weiterer Programmpunkt war die Diskussion über die neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die verdeutlichte, wie das deutsche Verhältnismäßigkeitsprinzip Anwendung findet. Die Veranstaltung ermöglichte einen intensiven Austausch zu diesen Themen und trug zur Bereicherung der Erfahrungswerte des jordanischen Verfassungsgerichts bei.