IRZ unterstützt die EU-Rechtsharmonisierung in der Republik Moldau

Moldau

Die Verleihung des EU-Beitrittskandidatenstatus am 23. Juni 2022 hat den Reformbestrebungen der pro-europäischen Regierung neue Motivation gegeben. Die IRZ unterstützt die Republik Moldau bei der europäischen Integration.

Bereits zuvor hat die IRZ bei wesentlichen Reformen des Landes mitgewirkt, so z.B. bei der Ausarbeitung eines Verwaltungskodexes, der ein Verwaltungsverfahrensgesetz und ein Verwaltungsprozessgesetz umfasst und im Jahr 2018 verabschiedet wurde. Im November 2022 hat die IRZ die Zusammenarbeit mit der Republik Moldau wiederaufgenommen. Anknüpfend an die Beratungen zum Verwaltungskodex erstellten Experten im ersten Quartal des Jahres 2023 dazu ein Gutachten. Im Anschluss sind Fortbildungen für Richterinnen und Richter sowie Beamte und Beamtinnen zur Implementierung des Verwaltungskodex geplant.

Im Dezember 2022 konnte ein Arbeitsbesuch in Berlin für Mitglieder des Rechtsauschusses des Parlaments zur Umsetzung der Kapitel 23 und 24 des Acquis Communautaire durchgeführt werden. Ein ebensolcher Arbeitsbesuch ist Ende Mai 2023 auch für eine Delegation des Justizministeriums der Republik Moldau geplant.

Zudem hat die IRZ, ebenfalls anknüpfend an die frühere Zusammenarbeit, Beratungen zur weiteren Reform des moldauischen Strafvollzugs aufgenommen. Dabei stehen Aspekte eines individuellen Vollzugsplans und der Resozialisierung im Mittelpunkt. Weitere Beratungen zur Reform des Zwangsvollstreckungsrechts, zur Stärkung einer staatlich garantierten Mediation, zur Ausarbeitung einer Gesetzgebung im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit, zum Notarwesen u.v.a.m. sind in Planung.

All diese Maßnahmen haben die Angleichung des nationalen Rechts an das Recht der Europäischen Union zum Ziel und orientieren sich an der Stellungnahme der EU-Kommission zum Antrag der Republik Moldau auf Beitritt zur Europäischen Union im vergangenen Sommer. Neben Moldau wurden auch der Ukraine der EU-Beitrittskandidatenstatus verliehen und Georgien die EU-Beitrittsperspektive in Aussicht gestellt.

Um die EU-Rechtsharmonisierung der drei Staaten zu unterstützen, hat der Deutsche Bundestag der IRZ zusätzliche Mittel bereitgestellt. Diese wird die IRZ insbesondere für trilaterale Maßnahmen nutzen: Im Juni ist in Kooperation mit dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ein Arbeitsbesuch für eine Delegation aus der Republik Moldau, der Ukraine und Georgien zum Thema Korruptions- und Geldwäschebekämpfung geplant. Im Spätsommer organisiert die IRZ einen weiteren trilateralen Arbeitsbesuch zur Unabhängigkeit der Justiz in Niedersachsen (ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium) und Berlin sowie eine Parlamentarierkonferenz beim Deutschen Bundestag mit inhaltlichem Schwerpunkt auf dem Parlamentsrecht, der Mitwirkung der Zivilgesellschaft an der parlamentarischen Arbeit sowie der Korruptionsprävention und -bekämpfung.

Angesichts zahlreicher Destabilisierungsversuche, denen die Republik Moldau ausgesetzt ist, ist es der IRZ umso mehr ein Anliegen, das Land in seinen rechtsstaatlichen Reformen zu unterstützen.