Gespräch zur Reform des ukrainischen Notarrechts
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- Veröffentlicht: Freitag, 29. Mai 2020
Am 26. Mai 2020 organisierte die IRZ ein Online-Fachgespräch mit der Notarkammer der Ukraine über den Stand der aktuellen ukrainischen Notarrechtsreform und den Bedarf an einem weiteren fachlichen notarrechtlichen Austausch. Gesprächspartner auf deutscher Seite war der IRZ-Experte JR Notar a.D. Richard Bock, Generalbevollmächtigter der Bundesnotarkammer für internationale Angelegenheiten. Auf ukrainischer Seite nahmen der Präsident der Notarkammer der Ukraine, Volodymyr Marchenko, und fünf weitere ukrainische Notarinnen und Notare teil, die sich bereits im Oktober 2019 zu einem Arbeitsbesuch bei der Bundesnotarkammer aufgehalten hatten.
Im Dezember 2019 war IRZ-Experte Richard Bock zu einem weiterführenden Fachgespräch nach Kiew gereist. Mit dem Online-Gespräch konnte der fachliche Austausch trotz Corona-bedingter Reiseeinschränkungen fortgeführt werden.
Eines der Themen, mit denen sich die ukrainischen Notarinnen und Notare aktuell beschäftigen, ist die Abschaffung des neben dem privaten Notariat noch bestehenden staatlichen Notariats. Diese wurde lange diskutiert und steht voraussichtlich unmittelbar bevor. Ferner sind das E-Notariat und die Distanzbeurkundung im Fokus. Hier ist es der ukrainischen Notarkammer wichtig, dass hinsichtlich der von der derzeitigen Regierung initiierten Devise „Den Staat ins Smartphone“ die Rechtssicherheit und die Beteiligung des Notars/ der Notarin bei Rechtsgeschäften weiterhin hinreichend berücksichtigt werden.
Großes Interesse besteht außerdem am deutschen Modell der Unterstützung von Notarinnen und Notaren in bevölkerungsärmeren und finanzschwächeren Regionen durch Ausgleichzahlungen der Notarkassen. Ein weiteres Gesprächsthema war das Disziplinarrecht für Notarinnen und Notare. Mit der geplanten Änderung des ukrainischen Notargesetzes wird auf die ukrainischen Notarinnen und Notare eine große Verantwortung bei der Verhinderung von Geldwäsche zukommen. Im Zusammenhang mit diesem Monitoring wird die IRZ der Notarkammer der Ukraine eine Übersetzung des Merkblatts der Bundesnotarkammer zur Anwendung der 4. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union zukommen lassen.
Der Gesprächsbedarf ist nach wie vor hoch. IRZ und Bundesnotarkammer werden daher ergänzend schriftliche Materialien zur Verfügung stellen und weitere Online-Gespräche zu notarrechtlichen Einzelfragen organisieren.