Alternative Maßnahmen im Jugendstrafrecht: Rundtischgespräche zwischen Bewährungshilfe, Richterschaft und Staatsanwaltschaft

Rundtischgespräch zum Thema „alternative Maßnahmen und Strafen im Jugendstrafrecht“ in Kooperation mit der Bewährungshilfe Kosovo, 6. Juni 2023, Peja (Kosovo).
Rundtischgespräch zum Thema „alternative Maßnahmen und Strafen im Jugendstrafrecht“ in Kooperation mit der Bewährungshilfe Kosovo, 6. Juni 2023, Peja (Kosovo).
Kosovo

Auch in diesem Jahr organisierte die IRZ in Zusammenarbeit mit der kosovarischen Bewährungshilfe Rundtischgespräche zu ausgewählten Fragestellungen im Zusammenhang mit alternativen Maßnahmen im Jugendstrafrecht – eine optimale Plattform, um einen fachlichen Austausch und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen der kosovarischen Bewährungshilfe, der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft zu fördern sowie das Bewusstsein für die Bedeutung alternativer Maßnahmen im Hinblick auf die Resozialisierung von jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern zu stärken.

Die Rundtischgespräche fanden am 5. Juni 2023 in Pristina und am 6. Juni 2023 in Peja  statt und verzeichneten eine Beteiligung von rund 45 Vertreterinnen und Vertretern aus den drei Berufsgruppen, aber auch aus dem Justizvollzug, der Rechtsanwaltschaft und dem Gremium für bedingte Entlassungen.

Die deutschen Experten, Herrn Stefan Scherrer, Jugendrichter am Amtsgericht Göttingen und Herrn Stefan Thier, Referent für soziale Dienste der Justiz im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein unterstützten und moderierten den Austausch. Sie berichteten über erprobte Herangehensweisen und Lösungsansätze, Erfahrungen sowie Herausforderungen aus der deutschen Praxis und ihrem persönlichen Berufsalltag.

Die engagierten und lebhaften Diskussionen fokussierten auf die individuellen Herausforderungen bei der Verhängung und Umsetzung alternativer Maßnahmen und die Rolle und Aufgaben der Bewährungshilfe. Dabei stand stets auch die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bewährungshilfe, Richterschaft und Staatsanwaltschaft im Mittelpunkt der Gespräche.

Obwohl das kosovarische Jugendstrafgesetzbuch zahlreiche Diversions- und alternative Maßnahmen vorsieht, ist die Zahl der von den Gerichten verhängten alternativen Maßnahmen mit etwa 3,1 % weiterhin sehr gering. Der durch die IRZ geförderte kontinuierliche Austausch von Expertise und Erfahrungen zwischen den verschiedenen Institutionen in Kosovo, begleitet durch deutsche Expertenteams, markiert einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Förderung alternativer Maßnahmen im kosovarischen Jugendstrafrecht.

Die Veranstaltung wurde im Rahmen des Projekts „Unterstützung mehrerer Staaten des Westbalkans bei der Konsolidierung rechtsstaatlicher und europäischer Standards" durchgeführt und durch das Auswärtige Amt finanziert. Im Rahmen dieses Projekts setzt sich die IRZ gemeinsam mit der kosovarischen Bewährungshilfe und weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus der Justiz für die Stärkung rechtstaatlicher Strukturen und die Umsetzung europäischer Standards in Kosovo ein.