Beratungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung in Kooperation mit dem kosovarischen Premierministerbüro
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- Veröffentlicht: Dienstag, 21. Mai 2024
In Kooperation mit dem Büro des kosovarischen Premierministers engagierte sich die IRZ von November 2022 bis Ende 2023 in einem Beratungsprojekt zur Geldwäschebekämpfung im Kosovo. Das Auswärtige Amt finanzierte das Projekt.
Der Schwerpunkt der Beratungen lag auf einer umfassenden Analyse des rechtlichen und institutionellen Rahmens der Geldwäschebekämpfung im Kosovo, mit besonderem Fokus auf den allgemeinen Bedingungen für eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen des Geldwäschestrafrechts und der Vermögensabschöpfung. Basierend auf dieser Analyse wurde dem kosovarischen Premierministerbüro im November 2023 ein Bericht mit konkreten und praktischen Handlungsempfehlungen überreicht.
Den Bericht verfasste ein dreiköpfiges Expertenteam, bestehend aus Herrn Dr. Stefan Trunk, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Duisburg und Vorsitzender der Prüfungskommission am Oberlandesgericht Düsseldorf, Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Inhaber der Professur für Deutsches und Europäisches Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Trier sowie Direktor des Trierer Instituts für Geldwäsche und Korruptions-Strafrecht (TrIGeko), und Herrn Thomas Seidel, ehemaliger Polizeibeamter im Bundeskriminalamt und der Financial Intelligence Unit (FIU), Senior Compliance Officer in Universalbanken, Dozent für Geldwäschebekämpfung und Gründer der gemeinnützigen Organisation antifinancialcrime.org gGmbH.
Neben der dokumentenbasierten Begutachtung des gesetzlichen Rahmens, reiste das Expertenteam innerhalb eines Jahres dreimal nach Pristina, um mit Vertreterinnen und Vertretern von insgesamt fünfzehn kosovarischen und internationalen Institutionen vertiefende Fachgespräche zu führen. Zusätzlich zu einem Treffen mit Premierminister Albin Kurti im März 2023 wurden unter anderem Arbeitsbesuche bei der Sonderstaatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft, dem Berufungsgericht, der FIU, der Polizei, der Zentralbank und der Zollbehörde durchgeführt. Darüber hinaus wurden zwei institutionenübergreifende Rundtischgespräche organisiert, um Herausforderungen und Diskrepanzen bei der Rechtauslegung und -anwendung in der Praxis zu diskutieren.
Ein weiterer integraler Bestandteil des Projekts umfasste die Durchführung von Trainingsveranstaltungen im Bereich der Geldwäscheermittlungen im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten. In diesem Zusammenhang reiste im Dezember 2023 eine 15-köpfige Delegation – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern kosovarischer Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, der FIU und der Zentralbank – nach Deutschland, um Arbeitsgespräche mit deutschen Institutionen zu führen, darunter mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – Financial Intelligence Unit in Köln, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC) der Generalstaatsanwaltschaft Köln, der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden.
Trotz der hohen Priorität, die die aktuelle kosovarische Regierung der Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption beimisst, prangert der letzte Fortschrittsbericht der EU-Kommission von November 2023 erneut eine dringend erforderliche Reform des kosovarischen Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an. Die Analysen des Expertenteams und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten, die kosovarische Gesetzgebung an den EU-Besitzstand und internationale Standards anzugleichen und gleichzeitig die Effizienz der Ermittlungsstrukturen zu stärken sowie eine wirksamere Rechtsanwendung durch kosovarische Strafverfolgungs- und Justizbehörden zu fördern.
Weiterführende Informationen zum Projekt finden Sie in der Zeitschrift zur Rechts- und Wirtschaftsentwicklung in den Staaten Mittel- und Osteuropas (WiRO), Ausgabe März 2024.