Seminar zu internationalen Haager Übereinkommen

Während des Seminars: Olga Ryl, Shakir Shayakhmetov, Aigul Zhamansariyeva, Zaure Keikibassova, Dr. Joanna Guttzeit, Christian Höhn (von links nach rechts).
Während des Seminars: Olga Ryl, Shakir Shayakhmetov, Aigul Zhamansariyeva, Zaure Keikibassova, Dr. Joanna Guttzeit, Christian Höhn (von links nach rechts).
Kasachstan

Grenzüberschreitende Kindesentführungen und Beweiserhebungen stellen Gerichte in der Praxis international vor großen Herausforderungen. In Zusammenarbeit mit dem Obersten Gerichtshof und der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan organisierte die IRZ deshalb am 11. und 12. Mai 2023 in Shymkent ein Seminar zum Thema „Die praktische Anwendung der Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 sowie über den Erwerb von Beweismitteln im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 18. März 1970”. Die in hybrider Form umgesetzte Veranstaltung knüpft thematisch an die Seminarreihe des letzten Jahres mit dem Bildungsministerium der Republik Kasachstan an.

Referierende und Teilnehmende erörterten die problematischen und dringenden Fragen der der Umsetzung der beiden Übereinkommen auf internationaler und nationaler Ebene und sprachen über die Hauptprobleme der gerichtlichen Anwendung der Übereinkommen und die Auslegungspraxis. Die Veranstalter ermöglichten den fachlichen Austausch und die Vernetzung unter den Richterinnen und Richtern auf internationaler und nationaler Ebene.

Die Richterin am Obersten Gerichtshof, Zaure Keikibasova, eröffnete die Veranstaltung und führte als Moderatorin durch das Programm. Als internationale Expertinnen und Experten referierten Philippe Lortie, erster Sekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Melissa Ford, Sekretärin der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Christian Höhn, Referatsleiter beim Bundesamt für Justiz sowie RiinAG Dr. Joanna Guttzeit, Verbindungsrichterin beim Internationalen Haager Verbindungsrichternetzwerk/ Verbindungsrichterin beim Europäischen Justiziellen Netzwerk.

Das internationale Expertenteam ging in den Vorträgen auf folgende Themen ein:

  • Besonderheiten des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung
  • Gerichtspraxis in Bezug auf dessen Anwendung
  • Zusammenarbeit von Zentralen Behörden, in Deutschland das Bundesamt für Justiz
  • Übereinkommen über Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 18. März 1970: Theorie und Praxis

Seitens Kasachstans beteiligten sich mit Vorträgen Zhanargul Alpysbayeva, Vorsitzende des Jugendgerichts Astana, Akmaral Kusherbayeva, Richterin am Stadtgericht Astana und Olga Ryl, Leiterin der öffentlichen Stiftung "Pravo".

Der Teilnehmerkreis setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Abteilungen der Gerichtsverwaltung, Richterinnen und Richter der spezialisierten nationalen Jugendgerichte der Republik Kasachstan, Richterkoordinatorinnen und Richterkoordinatoren der territorialen und gleichgestellten Gerichte sowie Spezialistinnen und Spezialisten der territorialen Gerichtsverwaltungen, die jeweils für die internationale Rechtshilfe zuständig sind.

Es fand ein intensiver Dialog zwischen den Beteiligten statt. Die Seminarteilnehmenden und Organisatoren bekundeten ihr gegenseitiges Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit. Die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe im nächsten Jahr ist in Planung.