Kasachische Delegation der Gerichtsverwaltung zu Fachgesprächen in Deutschland und in den Niederlanden

Die Delegation der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan in Den Haag.
Die Delegation der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan in Den Haag. Das Foto wurde der IRZ mit freundlicher Genehmigung des Ständigen Büros zur Verfügung gestellt.
Kasachstan

Eine Delegation der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan nahm vom 17. bis 21. November 2024 an einem von der IRZ in Zusammenarbeit mit dem Programmbüro der OSZE in Astana durchgeführten fachlichen Austausch in Deutschland und in den Niederlanden zu Fragen des internationalen Rechtshilfeverkehrs in Zivilsachen teil. In Den Haag wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Dr. Christophe Bernasconi, Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), empfangen, um anschließend unter anderem mehr über die Rolle der Richterinnen und Richter und die Voraussetzungen zur Anwendung des Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen und des Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu erfahren.

Die Fachgespräche im Bonner Bundesamt für Justiz, die der Leiter der Abteilung für internationales Zivilrecht, Stefan Schlauß, eröffnete, fokussierten sich auf die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und die Rechtshilfe in Zivilsachen. Rückmeldungen der Teilnehmenden bestätigten, dass die aus den Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse maßgeblich zur Weiterentwicklung der künftigen Zusammenarbeit beitragen werden.

Internationales Seminar zur Rechtshilfe und zum Unterhaltsrecht

Internationales Seminar zur Rechtshilfe und zum Unterhaltsrecht in Burabay / Kasachstan.
Internationales Seminar zur Rechtshilfe und zum Unterhaltsrecht in Burabay / Kasachstan.
Kasachstan

In Zusammenarbeit mit dem Obersten Gerichtshof und der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan organisierte die IRZ am 26. und 27. September 2024 in Burabay/Kasachstan ein Folgeseminar zur Anwendung der Haager Übereinkommen.

Im Rahmen der hybriden Veranstaltung ging das IRZ-Expertenteam auf folgende Themen ein:

  • The Hague Service Convention – General Aspects and overview
  • The Hague Evidence Convention – General Aspects an overview and Convention on International Access to Justice – the key points
  • Processing of Incoming Request under the Hague Service Convention and under the Hague Evidence Convention in Germany
  • The Federal of Justice as designated Central Authority under the Hague Child Support Convention
  • The German Central Authority under the Hague Child Support Convention
  • The Hague Child Support Convention – General Aspects and overview on the Cooperation of Central Authorities and on the cross-border enforcement of Child Support Orders
  • The Establishment and Enforcement of Child Support orders in Germany

Vertreterinnen und Vertreter der Gerichtsverwaltung, Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts sowie der spezialisierten nationalen Jugendgerichte in der Republik Kasachstan, Richterkoordinatoren der territorialen und gleichgestellten Gerichte, die für die Gewährung internationaler Rechtshilfe zuständig sind und Spezialisten der territorialen Gerichtsverwaltungen, die für die Rechtshilfe zuständig sind, nahmen an der Veranstaltung teil.

Die Seminarteilnehmenden bekundeten ihr gegenseitiges Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit. Um den intensiven Dialog fortzusetzen und die noch offenen Fragen zu klären, realisiert die IRZ im November 2024 eine Studienreise nach Den Haag und Bonn.

Fachgespräche zur Konsolidierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und fachbezogener Gesetzgebung

Johannes Göbel, Prof. Dr. Marat Bashimov, Prof. Dr. Lars Brocker, Aiym Shayakhmetova, Azamat Nurgazin (von rechts nach links).
Johannes Göbel, Prof. Dr. Marat Bashimov, Prof. Dr. Lars Brocker, Aiym Shayakhmetova, Azamat Nurgazin (von rechts nach links).
Kasachstan

Am 12. und 13.8.2024 fanden Fachgespräche in Deutschland zur Konsolidierung der kasachischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und fachbezogener Gesetzgebung statt. Der Arbeitsbesuch der kasachischen Delegation konzentrierte sich auf die Themen:

  • Beamtenrecht in der verwaltungsgerichtlichen Praxis,
  • Bedeutung des Grundrechtsschutzes im Beamtenrecht,
  • Disziplinarrecht,
  • Richterdienstrecht.

Die Vorträge des sehr erfahrenen Expertenteams waren praxisorientiert, die zahlreichen Fallbeispiele regten intensive Diskussionen an. Der Austausch und die gesammelten Erfahrungen werden an die Arbeitsgruppe im kasachischen Parlament, die an den Änderungen und Ergänzungen des Verwaltungsverfahrens und Verwaltungsprozesses arbeiten, weitergegeben.