Seminar zur Kompetenzaufteilung zwischen den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft

Grafik: IRZ
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Kasachstan

Am 24. Juli 2020 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit der Rechtsakademie bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan das Online-Seminar „Strafverfolgung: Kompetenzaufteilung der Behörden der vorgerichtlichen Ermittlungen und der Staatsanwaltschaft“.

Die Veranstaltung war hochrangig besetzt. Unter den Teilnehmenden waren Yerlik Kenenbayev, stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Kasachstan, Prof. Dr. Igor Rogov, stellvertretender Geschäftsführer der Stiftung „Фонд Первого Президента Республики Казахстан“ (Fond Pervogo Prezidenta Respubliki Kazakhstan = Stiftung des Ersten Präsidenten der Republik Kasachstan), sowie Jogan Merkel, Mitglied des Verfassungsrats der Republik Kasachstan. Alle drei sprachen zu Beginn des Seminars Grußworte.

Als IRZ-Experte wirkte Oberstaatsanwalt Andreas Stüve, Abteilungsleiter Organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, mit. Er referierte u.a. über die Stellung sowie zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren sowie über das Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Polizei.

Das Online-Seminar ermöglichte einen intensiven Austausch zum Thema und belegte den Weiterbildungsbedarf der kasachischen Partner im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts. Den möchte die IRZ auch zukünftig mit entsprechenden Maßnahmen erfüllen.